Patientenverfügung

Eine individuell-konkrete Patientenverfügung ist dafür bestimmt, dem behandelnden Arzt für den späteren Verlust der eigenen Willensfähigkeit des Patienten Handlungsanweisungen zu geben. Seit dem 01.09.2009 ist gesetzlich geregelt, dass eine schriftliche Patientenverfügung Bindungswirkung hat, allerdings mit der Einschränkung, dass ein Bevollmächtigter/Betreuer zu prüfen hat, ob diese schriftliche Patientenverfügung zum aktuellen Zeitpunkt noch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Die Patientenverfügung muss das Datum und die Unterschrift des Patienten enthalten und sollte unbedingt um weitere handschriftliche Ausführungen ergänzt werden, die eine Einschätzung ermöglichen, was genau der Wille ist.

Damit sie befolgt werden kann, sollte sie bei der stationären Aufnahme zum Aufnahmegespräch dem Arzt ausgehändigt werden.