Wahlleistung

Unabhängig davon wie Sie versichert sind, ob privat oder gesetzlich, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Wahlleistungen, wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung in Anspruch zu nehmen.

In der Patientenaufnahme werden Ihnen diese Wahlleistungen angeboten. Bei privatversicherten Patienten trägt diese Leistung je nach Vertrag die Private Krankenversicherung oder der Patient selbst. Möchten Sie die Leistungen als gesetzlich Versicherter in Anspruch nehmen, tragen Sie die zusätzlichen Kosten selbst, sofern keine Zusatzversicherung diese Leistungen abdeckt. In diesem Fall bekommen Sie von uns eine Rechnung.

Die jeweils aktuelle Höhe der Zuschläge für Ein- und Zweibettzimmer, die mit dem Verband der privaten Krankenkassen vereinbart sind, entnehmen Sie bitte unseren Kostentarifen. 

Verträge über Chefarztbehandlung müssen mit dem jeweiligen Chefarzt selbst abgeschlossen werden.