Begleitperson

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, während der stationären Versorgung eine Begleitperson mit aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass wir dafür freie Betten haben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung stellen wir nach Katalog in Rechnung.

Bei Erkrankung der Kinder kann zum stationären Aufenthalt ein Elternteil bei Bedarf mit aufgenommen werden. Diese Kosten trägt bis zum 5. Lebensjahr des Kindes die Krankenkasse.